Wohnungseigentümergemeinschaft -

wir verwalten Ihre WEG

  • Unsere Aufgaben in der Wohnungseigentumsverwaltung
    • Erstellen der Jahresabrechnung
      • Gesamtabrechnungen einschl. Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
      • Einzelabrechnungen aus der Gesamtabrechnung mit den unterschiedlichen Verteilungsschlüsseln für den jeweiligen Eigentümer
    • Aufstellen des Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kostenart in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen
    • Einladung, Durchführung und Protokollierung der Eigentümerversammlungen mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbveiten
    • Führung eines Beschlussbuches
    • Die Eigentümer und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange, sowie zur Mietverwaltung die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung
    • Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Hausordnung.
    • Abschluss von Verträgen (Versicherungen, Wartungsverträge Dienstleistungsverträge). Nur mit Absprache und Beratung des Verwaltungsbeirates.
    • Überwachung der Dienstkräfte
    • Das Führen der auf den Namen der WEG lautenden Bankkonten
    • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde.
    • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännischen ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des WEG-Gesetzes.
    • Technische Betreuung
      • regelmäßige Überprüfung des Gebäudes auf den baulichen Zustand
      • Beratung der Auftragsvergabe sowie die Auftragsvergabe
    • Allgemeine Verwaltung: Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet.
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. den Eigentümern sowie die regelmäßigen Begehungen des Objektes, sind für uns von großer Wichtigkeit. Entnahmen aus der Rücklage und sonstige wichtige Entscheidungen werden nur mit Zustimmung des Beirates gemacht. Themen und Ablauf der Eigentümerversammlung werden in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat beschlossen. ...